Art 51 Änderung der Richtlinie 2009/73/EG
Stand: 02.10.2026
Die Richtlinie 2009/73/EG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 5 wird gestrichen.
2. Artikel 52 erhält folgende Fassung:
Berichterstattung
Die Kommission überwacht und überprüft die Anwendung dieser Richtlinie und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat als Anhang des Berichts über die Lage der Energieunion gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates ( *1 ) einen Gesamtbericht über die erzielten Fortschritte vor.