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Art 51 VO (EU) 2018/1999 — Änderung der Richtlinie 2009/73/EG

VO (EU) 2018/1999

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Richtlinie 2009/73/EG wird wie folgt geändert:

1. Artikel 5 wird gestrichen.

2. Artikel 52 erhält folgende Fassung:

„Artikel 52

Berichterstattung

Die Kommission überwacht und überprüft die Anwendung dieser Richtlinie und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat als Anhang des Berichts über die Lage der Energieunion gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates ( *1 ) einen Gesamtbericht über die erzielten Fortschritte vor.