Gesetze / VO (EU) 2018/1725

VO (EU) 2018/1725

Art 38 Nutzerverzeichnisse

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1725/38#abs-1 (1) Personenbezogene Daten in Nutzerverzeichnissen und der Zugang zu solchen Verzeichnissen sind auf das für die besonderen Zwecke des Nutzerverzeichnisses unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1725/38#abs-2 (2) Die Organe und Einrichtungen der Union treffen die erforderlichen Maßnahmen, um zu verhindern, dass die in diesen Verzeichnissen enthaltenen personenbezogenen Daten, unabhängig davon, ob sie der Öffentlichkeit zugänglich sind, für Zwecke des Direktmarketings verwendet werden.

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