Gesetze / VO (EU) 2018/1725 VO (EU) 2018/1725 Art 32 Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Stand: 02.10.2026 Die Organe und Einrichtungen der Union arbeiten auf Anfrage mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben zusammen.