Art 101 Inkrafttreten und Anwendung
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1725/101#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1725/101#abs-2 (2) Diese Verordnung findet jedoch auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Eurojust ab dem 12. Dezember 2019 Anwendung.