Art 132 Verarbeitung personenbezogener Daten
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1139/132#abs-1 (1) In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung nehmen die Mitgliedstaaten ihre Aufgaben aus dieser Verordnung im Einklang mit den nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 war.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1139/132#abs-2 (2) In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung nehmen die Kommission und die Agentur ihre Aufgaben aus dieser Verordnung im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 war.