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Art 132 VO (EU) 2018/1139 — Verarbeitung personenbezogener Daten

VO (EU) 2018/1139

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung nehmen die Mitgliedstaaten ihre Aufgaben aus dieser Verordnung im Einklang mit den nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 war.

(2) In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung nehmen die Kommission und die Agentur ihre Aufgaben aus dieser Verordnung im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 war.