Gesetze / VO (EU) 2017/1129 · CELEX 02017R1129-20260605

Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG

51 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Ausnahmen
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen
  4. Art 4 Erstellung eines Prospekts auf freiwilliger Basis
  5. Art 5 Spätere Weiterveräußerung von Wertpapieren
  6. Art 6 Der Prospekt
  7. Art 7 Die Prospektzusammenfassung
  8. Art 8 Der Basisprospekt
  9. Art 9 Das einheitliche Registrierungsformular
  10. Art 10 Aus mehreren Einzeldokumenten bestehende Prospekte
  11. Art 11 Prospekthaftung
  12. Art 12 Gültigkeit des Prospekts, des Registrierungsformulars und des einheitlichen Registrierungsformulars
  13. Art 13 Mindestangaben und Aufmachung
  14. Art 14a EU-Folgeprospekt
  15. Art 15a EU-Wachstumsemissionsprospekt
  16. Art 16 Risikofaktoren
  17. Art 17 Endgültiger Emissionskurs und endgültiges Emissionsvolumen der Wertpapiere
  18. Art 18 Nichtaufnahme von Informationen
  19. Art 19 Aufnahme von Informationen mittels Verweis
  20. Art 20 Prüfung und Billigung des Prospekts
  21. Art 21 Veröffentlichung des Prospekts
  22. Art 21a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
  23. Art 22 Werbung
  24. Art 23 Nachträge zum Prospekt
  25. Art 24 Unionsweite Geltung gebilligter Prospekte
  26. Art 25 Notifizierung von Prospekten und Nachträgen und Mitteilung der endgültigen Bedingungen
  27. Art 26 Notifizierung von Registrierungsformularen oder einheitlichen Registrierungsformularen
  28. Art 27 Sprachenregelung
  29. Art 28 Öffentliches Angebot von Wertpapieren oder Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt mittels eines nach Maßgabe dieser Verordnung erstellten Prospekts
  30. Art 29 Gleichwertigkeit
  31. Art 30 Zusammenarbeit mit Drittländern
  32. Art 31 Zuständige Behörden
  33. Art 32 Befugnisse der zuständigen Behörden
  34. Art 33 Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden
  35. Art 34 Zusammenarbeit mit der ESMA
  36. Art 35 Berufsgeheimnis
  37. Art 36 Datenschutz
  38. Art 37 Vorsichtsmaßnahmen
  39. Art 38 Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen
  40. Art 39 Wahrnehmung der Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse
  41. Art 40 Rechtsmittel
  42. Art 41 Meldung von Verstößen
  43. Art 42 Veröffentlichung von Entscheidungen
  44. Art 43 Meldung von Sanktionen an die ESMA
  45. Art 44 Wahrnehmung der Befugnisübertragung
  46. Art 45 Ausschussverfahren
  47. Art 46 Aufhebung
  48. Art 47 ESMA-Bericht über Prospekte
  49. Art 48 Überprüfung
  50. Art 48a Übergangsbestimmungen
  51. Art 49 Inkrafttreten und Geltung