Gesetze / VO (EU) 2017/1129 · CELEX 02017R1129-20260605
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG
51 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand, Anwendungsbereich und Ausnahmen
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen
- Art 4 Erstellung eines Prospekts auf freiwilliger Basis
- Art 5 Spätere Weiterveräußerung von Wertpapieren
- Art 6 Der Prospekt
- Art 7 Die Prospektzusammenfassung
- Art 8 Der Basisprospekt
- Art 9 Das einheitliche Registrierungsformular
- Art 10 Aus mehreren Einzeldokumenten bestehende Prospekte
- Art 11 Prospekthaftung
- Art 12 Gültigkeit des Prospekts, des Registrierungsformulars und des einheitlichen Registrierungsformulars
- Art 13 Mindestangaben und Aufmachung
- Art 14a EU-Folgeprospekt
- Art 15a EU-Wachstumsemissionsprospekt
- Art 16 Risikofaktoren
- Art 17 Endgültiger Emissionskurs und endgültiges Emissionsvolumen der Wertpapiere
- Art 18 Nichtaufnahme von Informationen
- Art 19 Aufnahme von Informationen mittels Verweis
- Art 20 Prüfung und Billigung des Prospekts
- Art 21 Veröffentlichung des Prospekts
- Art 21a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
- Art 22 Werbung
- Art 23 Nachträge zum Prospekt
- Art 24 Unionsweite Geltung gebilligter Prospekte
- Art 25 Notifizierung von Prospekten und Nachträgen und Mitteilung der endgültigen Bedingungen
- Art 26 Notifizierung von Registrierungsformularen oder einheitlichen Registrierungsformularen
- Art 27 Sprachenregelung
- Art 28 Öffentliches Angebot von Wertpapieren oder Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt mittels eines nach Maßgabe dieser Verordnung erstellten Prospekts
- Art 29 Gleichwertigkeit
- Art 30 Zusammenarbeit mit Drittländern
- Art 31 Zuständige Behörden
- Art 32 Befugnisse der zuständigen Behörden
- Art 33 Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden
- Art 34 Zusammenarbeit mit der ESMA
- Art 35 Berufsgeheimnis
- Art 36 Datenschutz
- Art 37 Vorsichtsmaßnahmen
- Art 38 Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen
- Art 39 Wahrnehmung der Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse
- Art 40 Rechtsmittel
- Art 41 Meldung von Verstößen
- Art 42 Veröffentlichung von Entscheidungen
- Art 43 Meldung von Sanktionen an die ESMA
- Art 44 Wahrnehmung der Befugnisübertragung
- Art 45 Ausschussverfahren
- Art 46 Aufhebung
- Art 47 ESMA-Bericht über Prospekte
- Art 48 Überprüfung
- Art 48a Übergangsbestimmungen
- Art 49 Inkrafttreten und Geltung