Art 142 Rechtsstellung
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-1001/142#abs-1 (1) Das Amt ist eine Agentur der Union. Es besitzt Rechtspersönlichkeit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-1001/142#abs-2 (2) Es besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt ist; es kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben oder veräußern und ist vor Gericht parteifähig.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-1001/142#abs-3 (3) Das Amt wird von seinem Exekutivdirektor vertreten.