Gesetze / VO (EU) 2017/1001

VO (EU) 2017/1001

Art 142 Rechtsstellung

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-1001/142#abs-1 (1) Das Amt ist eine Agentur der Union. Es besitzt Rechtspersönlichkeit.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-1001/142#abs-2 (2) Es besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt ist; es kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben oder veräußern und ist vor Gericht parteifähig.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-1001/142#abs-3 (3) Das Amt wird von seinem Exekutivdirektor vertreten.

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