Art 267 Datenschutz
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2016-429/267#abs-1 (1) Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Durchführung dieser Verordnung wenden die Mitgliedstaaten die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 4 ) an.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2016-429/267#abs-2 (2) Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission im Rahmen der Durchführung dieser Verordnung gilt die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 5 ).