Gesetze / VO (EU) 2016/2031

VO (EU) 2016/2031

Art 7 Änderung von Anhang I Abschnitt 1

Stand: 02.10.2026

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 105 delegierte Rechtsakte zur Änderung von Anhang I Abschnitt 1 zu erlassen, um ihn an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt und die Entwicklungen in Bezug auf die einschlägigen internationalen Standards anzupassen.

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