Art 14 Sanktionen
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2015-751/14#abs-1 (1) Die Mitgliedstaaten legen Vorschriften über Sanktionen fest, die bei Verstößen gegen diese Verordnung zu verhängen sind, und treffen alle erforderlichen Vorkehrungen für ihre Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2015-751/14#abs-2 (2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Vorschriften bis zum 9. Juni 2016 mit und melden ihr nachfolgende Änderungen unverzüglich.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu Art 14 VO (EU) 2015/751 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 07.02.2018 – C-304/16Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge: Voraussetzungen der Gleichstellung eines Drei-Parteien-Kartenzahlverfahrens mit einem Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- EuGH, 06.07.2017 – C-304/16
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.