Art 35 Aufhebung
Stand: 02.10.2026
Die Verordnung (EG) Nr. 659/1999 wird aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.