Gesetze / VO (EU) Nr. 182/2011
VO (EU) Nr. 182/2011Art 10 Information über Ausschussverfahren
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-182-2011/10#abs-1 (1) Die Kommission führt ein Register der Ausschussverfahren, das Folgendes enthält:
a) eine Liste der Ausschüsse,
b) die Tagesordnungen der Ausschusssitzungen,
c) die Kurzniederschriften sowie Listen der Behörden und Stellen, denen die Personen angehören, die die Mitgliedstaaten in deren Auftrag vertreten,
d) die Entwürfe der Durchführungsrechtsakte, zu denen die Ausschüsse um eine Stellungnahme ersucht werden,
e) die Abstimmungsergebnisse,
f) die endgültigen Entwürfe der Durchführungsrechtsakte nach Abgabe der Stellungnahme der Ausschüsse,
g) Angaben zum Erlass der im endgültigen Entwurf vorgesehenen Durchführungsrechtsakte durch die Kommission sowie
h) statistische Angaben zur Arbeit der Ausschüsse.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-182-2011/10#abs-2 (2) Die Kommission veröffentlicht darüber hinaus einen jährlichen Bericht über die Arbeit der Ausschüsse.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-182-2011/10#abs-3 (3) Das Europäische Parlament und der Rat haben im Einklang mit den geltenden Vorschriften Zugriff auf die in Absatz 1 genannten Angaben.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-182-2011/10#abs-4 (4) Die Kommission stellt die in Absatz 1 Buchstaben b, d und f genannten Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat zur gleichen Zeit, zu der sie den Ausschussmitgliedern übermittelt werden, zur Verfügung und unterrichtet sie über die Verfügbarkeit dieser Dokumente.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-182-2011/10#abs-5 (5) Die Fundstellen der in Absatz 1 Buchstaben a bis g genannten Dokumente sowie die in Absatz 1 Buchstabe h genannten Angaben werden in dem Register öffentlich zugänglich gemacht.