Gesetze / VO (EU) Nr. 1308/2013

VO (EU) Nr. 1308/2013

Art 4 Anpassungen des Schemas des Gemeinsamen Zolltarifs für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Stand: 02.10.2026

Soweit dies erforderlich ist, um den Änderungen der Kombinierten Nomenklatur Rechnung zu tragen, wird der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 227 zu erlassen, um die Warenbezeichnungen sowie die Bezugnahmen in dieser Verordnung auf die Positionen und Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur anzupassen.

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