Gesetze / VO (EU) Nr. 1308/2013
VO (EU) Nr. 1308/2013Art 22 Zielgruppe
Stand: 02.10.2026
Die Beihilfereglung zur Verbesserung der Verteilung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und zur Verbesserung der Ernährungsgewohnheiten von Kindern richtet sich an Kinder, die regelmäßig eine Kindertageseinrichtung, eine Vorschule, eine Grundschule oder eine weiterführende Schule besuchen, die von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats verwaltet werden oder zugelassen sind.