Gesetze / VO (EU) Nr. 1308/2013

VO (EU) Nr. 1308/2013

Art 117 Begriffsbestimmung

Stand: 02.10.2026

Im Sinne dieses Abschnitts bezeichnet der Ausdruck

a) "Kennzeichnung" die Angaben, Bezeichnungen, Hersteller- oder Handelsmarken, Abbildungen oder Zeichen auf Verpackungen, Dokumenten, Schildern, Etiketten, Ringen oder Bundverschlüssen, die einem Erzeugnis beigefügt sind oder sich auf dieses beziehen;

b) "Aufmachung" die Informationen, die dem Verbraucher anhand der Verpackung des betreffenden Erzeugnisses, einschließlich der Form und Art der Flasche, vermittelt werden.

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