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VO (EU) Nr. 1305/2013

Art 79 Zusammenfassung der Bewertungen

Unter der Verantwortung der Kommission wird auf Unionsebene eine Zusammenfassung der Ex-ante-und der Ex-post-Bewertungsberichte erstellt.

Die Zusammenfassungen der Bewertungsberichte müssen spätestens am 31. Dezember des Jahres fertiggestellt sein, das auf die Vorlage der jeweiligen Bewertungen folgt.

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