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Art 79 VO (EU) Nr. 1305/2013 — Zusammenfassung der Bewertungen

VO (EU) Nr. 1305/2013

Außer Kraft: Diese Verordnung wurde mit Wirkung vom 01.01.2023 durch die Verordnung (EU) 2021/2115 aufgehoben. Textgrundlage: konsolidierte Fassung 02013R1305-20220630 (EUR-Lex).

Unter der Verantwortung der Kommission wird auf Unionsebene eine Zusammenfassung der Ex-ante-und der Ex-post-Bewertungsberichte erstellt.

Die Zusammenfassungen der Bewertungsberichte müssen spätestens am 31. Dezember des Jahres fertiggestellt sein, das auf die Vorlage der jeweiligen Bewertungen folgt.