Gesetze / VO (EU) Nr. 1227/2011

VO (EU) Nr. 1227/2011

Art 7d Qualität der LNG-Marktdaten

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1227-2011/7d#abs-1 (1) Die LNG-Marktdaten umfassen Folgendes:

a) die Vertragsparteien, einschließlich des Kauf- bzw. Verkauf-Indikators;

b) die meldende Partei;

c) den Transaktionspreis;

d) die vertraglichen Mengen;

e) den Auftragswert;

f) das Ankunftsfenster für die LNG-Ladung;

g) die Lieferbedingungen;

h) die Lieferorte;

i) die Zeitstempel-Informationen zu allen folgenden Angaben:

i) Datum und Uhrzeit der Abgabe des Gebots oder Angebots;

ii) Datum und Uhrzeit der Transaktion;

iii) Datum und Uhrzeit der Meldung des Gebots, des Angebots oder der Transaktion;

iv) Eingang der LNG-Marktdaten bei der Agentur.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1227-2011/7d#abs-2 (2) Die LNG-Marktteilnehmer übermitteln der Agentur LNG-Marktdaten in den folgenden Einheiten und Währungen:

a) Transaktions-, Gebots- und Angebotspreise pro Einheit in der im Vertrag angegebenen Währung und in EUR/MWh sowie gegebenenfalls mit angewandten Umrechnungs- und Wechselkursen;

b) die vertraglichen Mengen in den in den Verträgen festgelegten Einheiten und in MWh;

c) Ankunftsfenster als Lieferdaten im UTC-Format;

d) als Lieferort eine gültige Kennung aus der Liste der Agentur, wie sie in der Liste der nach dieser Verordnung und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014 meldepflichtigen LNG-Anlagen verzeichnet ist. Die Zeitstempel-Informationen sind im UTC-Format anzugeben;

e) gegebenenfalls ist die Preisformel des langfristigen Vertrags, aus der der Preis abgeleitet wird, insgesamt anzugeben.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1227-2011/7d#abs-3 (3) Die Agentur gibt Leitlinien zu den Kriterien heraus, nach denen auf einen einzigen Übermittler ein erheblicher Teil der innerhalb eines bestimmten Bezugszeitraums übermittelten LNG-Marktdaten entfällt, und wie dies bei ihrer täglichen LNG-Preisbewertung und dem LNG-Referenzwert zu berücksichtigen ist.

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