Gesetze / VO (EG) Nr. 999/2001
VO (EG) Nr. 999/2001Art 25 Anhörung der wissenschaftlichen Ausschüsse
Stand: 02.10.2026
Die zuständigen wissenschaftlichen Ausschüsse werden zu allen Fragen gehört, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen und sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken können.