Gesetze / VO (EG) Nr. 999/2001

VO (EG) Nr. 999/2001

Art 25 Anhörung der wissenschaftlichen Ausschüsse

Stand: 02.10.2026

Die zuständigen wissenschaftlichen Ausschüsse werden zu allen Fragen gehört, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen und sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken können.

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