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Art 25 VO (EG) Nr. 999/2001 — Anhörung der wissenschaftlichen Ausschüsse

VO (EG) Nr. 999/2001

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die zuständigen wissenschaftlichen Ausschüsse werden zu allen Fragen gehört, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen und sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken können.