Gesetze / VO (EG) Nr. 881/2002
VO (EG) Nr. 881/2002Art 4
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-881-2002/4#abs-1 (1) Die wissentliche und beabsichtigte Beteiligung an Tätigkeiten, deren Ziel oder Folge direkt oder indirekt die Umgehung des Artikels 2 oder die Förderung der in Artikel 3 genannten Transaktionen ist, ist untersagt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-881-2002/4#abs-2 (2) Informationen darüber, dass die Bestimmungen dieser Verordnung umgangen werden oder wurden, sind den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und — direkt oder über diese zuständigen Behörden — der Kommission zu übermitteln.