nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 4 VO (EG) Nr. 881/2002

VO (EG) Nr. 881/2002

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die wissentliche und beabsichtigte Beteiligung an Tätigkeiten, deren Ziel oder Folge direkt oder indirekt die Umgehung des Artikels 2 oder die Förderung der in Artikel 3 genannten Transaktionen ist, ist untersagt.

(2) Informationen darüber, dass die Bestimmungen dieser Verordnung umgangen werden oder wurden, sind den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und — direkt oder über diese zuständigen Behörden — der Kommission zu übermitteln.