Gesetze / VO (EG) Nr. 853/2004
VO (EG) Nr. 853/2004Art 14 Bericht an das Europäische Parlament und den Rat
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-853-2004/14#abs-1 (1) Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens zum 20. Mai 2009 einen Bericht über die bei der Anwendung dieser Verordnung gewonnenen Erfahrungen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-853-2004/14#abs-2 (2) Die Kommission fügt dem Bericht gegebenenfalls geeignete Vorschläge bei.