nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 14 VO (EG) Nr. 853/2004 — Bericht an das Europäische Parlament und den Rat

VO (EG) Nr. 853/2004

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens zum 20. Mai 2009 einen Bericht über die bei der Anwendung dieser Verordnung gewonnenen Erfahrungen.

(2) Die Kommission fügt dem Bericht gegebenenfalls geeignete Vorschläge bei.