Gesetze / VO (EG) Nr. 834/2007

VO (EG) Nr. 834/2007

Art 41

Bericht an den Rat

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-834-2007/41#abs-1 (1) Die Kommission legt dem Rat bis zum 31. Dezember 2011 einen Bericht vor.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-834-2007/41#abs-2 (2) In dem Bericht werden insbesondere die bei der Anwendung dieser Verordnung gesammelten Erfahrungen dargelegt und Überlegungen insbesondere zu folgenden Fragen angestellt:

a) Anwendungsbereich dieser Verordnung, insbesondere hinsichtlich ökologischer/biologischer Lebensmittel, die durch gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen aufbereitet werden;

b) Verbot der Verwendung von GVO, einschließlich der Verfügbarkeit von nicht durch GVO hergestellten Erzeugnissen, der Erklärung des Verkäufers sowie der Durchführbarkeit spezifischer Toleranzschwellen und deren Auswirkungen auf den ökologischen/biologischen Sektor;

c) Funktionieren des Binnenmarktes und des Kontrollsystems, wobei insbesondere zu bewerten ist, ob die eingeführten Verfahren nicht zu unlauterem Wettbewerb oder zu Hindernissen für die Produktion und die Vermarktung ökologischer/biologischer Erzeugnisse führen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-834-2007/41#abs-3 (3) Die Kommission fügt dem Bericht gegebenenfalls geeignete Vorschläge bei.

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