Gesetze / VO (EG) Nr. 834/2007

VO (EG) Nr. 834/2007

Art 20

Allgemeine Vorschriften für die Herstellung ökologischer/biologischer Hefe

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-834-2007/20#abs-1 (1) Für die Herstellung ökologischer/biologischer Hefe dürfen nur ökologisch/biologisch erzeugte Substrate verwendet werden. Andere Erzeugnisse und Stoffe dürfen nur insoweit verwendet werden, wie sie nach Artikel 21 für die Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion zugelassen wurden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-834-2007/20#abs-2 (2) Ökologische/biologische Hefe darf in ökologischen/biologischen Lebens- oder Futtermitteln nicht zusammen mit nichtökologischer/nichtbiologischer Hefe vorkommen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-834-2007/20#abs-3 (3) Ausführliche Vorschriften für die Herstellung können nach dem in Artikel 37 Absatz 2 genannten Verfahren festgelegt werden.

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