Gesetze / VO (EG) Nr. 794/2004

VO (EG) Nr. 794/2004

Art 1 Gegenstand und anwendungsbereich

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-794-2004/1#abs-1 (1) In dieser Verordnung sind Form, Inhalt und andere Einzelheiten der Anmeldungen und Jahresberichte gemäß Verordnung (EU) 2015/1589 genau festgelegt. Sie enthält auch Bestimmungen über die Berechnung der Fristen in allen Verfahren staatlicher Beihilfen sowie den bei der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen anzuwendenden Zinssatz.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-794-2004/1#abs-2 (2) Diese Verordnung findet Anwendung auf Beihilfen in allen Wirtschaftsbereichen.

→Art 2