Gesetze / VO (EG) Nr. 767/2009

VO (EG) Nr. 767/2009

Art 19 Zusätzliche zwingende Kennzeichnungsanforderungen für Heimtierfuttermittel

Stand: 02.10.2026

Auf dem Etikett von Heimtierfuttermitteln ist eine kostenfreie Telefonnummer oder ein anderes geeignetes Kommunikationsmittel anzugeben, damit der Käufer neben den vorgeschriebenen Angaben zusätzliche Informationen erhalten kann über

a) die in dem Heimtierfuttermittel enthaltenen Futtermittelzusatzstoffe und

b) die enthaltenen Einzelfuttermittel, soweit deren Kategorie gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe c angegeben ist.

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