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Art 19 VO (EG) Nr. 767/2009 — Zusätzliche zwingende Kennzeichnungsanforderungen für Heimtierfuttermittel

VO (EG) Nr. 767/2009

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf dem Etikett von Heimtierfuttermitteln ist eine kostenfreie Telefonnummer oder ein anderes geeignetes Kommunikationsmittel anzugeben, damit der Käufer neben den vorgeschriebenen Angaben zusätzliche Informationen erhalten kann über

a) die in dem Heimtierfuttermittel enthaltenen Futtermittelzusatzstoffe und

b) die enthaltenen Einzelfuttermittel, soweit deren Kategorie gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe c angegeben ist.