Gesetze / VO (EG) Nr. 725/2004
VO (EG) Nr. 725/2004Art 11
Stand: 02.10.2026
Ausschussverfahren
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-725-2004/11#abs-1 (1) Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-725-2004/11#abs-2 (2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 5 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.
Der Zeitraum nach Artikel 5 Absatz 6 des Beschlusses 1999/468/EG wird auf einen Monat festgesetzt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-725-2004/11#abs-3 (3) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 6 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.
Die Fristen nach Artikel 6 Buchstaben b und c des Beschlusses 1999/468/EG werden auf einen Monat festgesetzt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-725-2004/11#abs-4 (4) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten Artikel 5a Absätze 1 bis 4 und Artikel 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-725-2004/11#abs-5 (5) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten Artikel 5a Absätze 1, 2, 4 und 6 sowie Artikel 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu Art 11 VO (EG) Nr. 725/2004 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 12.02.2009 – C-45/07Zitiert von 11
- EuGH, 20.11.2008 – C-45/07
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.