Gesetze / VO (EG) Nr. 725/2004 · CELEX 02004R0725-20090420
Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen
15 Normen · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Art 1 Ziele
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Gemeinsame Maßnahmen und Anwendungsbereich
- Art 4 Übermittlung von Angaben
- Art 5 Vereinbarungen über andere Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder gleichwertige Vorkehrungen für die Gefahrenabwehr
- Art 6 Bereitstellung sicherheitsrelevanter Angaben vor dem Einlaufen in einen Hafen eines Mitgliedstaates
- Art 7 Freistellungen von der Pflicht zur Bereitstellung sicherheitsrelevanter Angaben vor dem Einlaufen in einen Hafen
- Art 8 Kontrollen zur Gefahrenabwehr in den Häfen eines Mitgliedstaats
- Art 9 Durchführung und Kontrolle der Einhaltung
- Art 10 Übernahme von Änderungen internationaler Instrumente
- Art 11
- Art 12 Geheimhaltung
- Art 13 Verbreitung von Informationen
- Art 14 Sanktionen
- Art 15 Inkrafttreten