Gesetze / VO (EG) Nr. 725/2004 · CELEX 02004R0725-20090420

Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen

15 Normen · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Ziele
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Gemeinsame Maßnahmen und Anwendungsbereich
  4. Art 4 Übermittlung von Angaben
  5. Art 5 Vereinbarungen über andere Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder gleichwertige Vorkehrungen für die Gefahrenabwehr
  6. Art 6 Bereitstellung sicherheitsrelevanter Angaben vor dem Einlaufen in einen Hafen eines Mitgliedstaates
  7. Art 7 Freistellungen von der Pflicht zur Bereitstellung sicherheitsrelevanter Angaben vor dem Einlaufen in einen Hafen
  8. Art 8 Kontrollen zur Gefahrenabwehr in den Häfen eines Mitgliedstaats
  9. Art 9 Durchführung und Kontrolle der Einhaltung
  10. Art 10 Übernahme von Änderungen internationaler Instrumente
  11. Art 11
  12. Art 12 Geheimhaltung
  13. Art 13 Verbreitung von Informationen
  14. Art 14 Sanktionen
  15. Art 15 Inkrafttreten