Gesetze / VO (EG) Nr. 715/2007

VO (EG) Nr. 715/2007

Art 18 Inkrafttreten

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-715-2007/18#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-715-2007/18#abs-2 (2) Diese Verordnung gilt ab dem 3. Januar 2009, mit Ausnahme des Artikels 10 Absatz 1 und des Artikels 12, die ab dem 2. Juli 2007 gelten.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-715-2007/18#abs-3 (3) Die in Artikel 5 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 6 genannten Änderungen und Durchführungsmaßnahmen werden bis zum 2. Juli 2008 erlassen.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

←Art 17