Art 47 Eintragungshindernisse
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-6-2002/47#abs-1 (1) Kommt das Amt bei der Prüfung gemäß Artikel 45 zu dem Schluss, dass das Geschmacksmuster, für das Schutz beantragt wird:
a) der Begriffsbestimmung nach Artikel 3 Nummer 1 nicht entspricht, oder
b) gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt,
so weist es die Anmeldung zurück.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-6-2002/47#abs-2 (2) Die Anmeldung kann nur zurückgewiesen werden, wenn dem Anmelder zuvor Gelegenheit gegeben worden ist, die Anmeldung zurückzunehmen oder zu ändern oder eine Stellungnahme einzureichen.