Gesetze / VO (EG) Nr. 428/2009
VO (EG) Nr. 428/2009Art 7
Stand: 02.10.2026
Diese Verordnung gilt nicht für die Erbringung von Dienstleistungen oder die Weitergabe von Technologie, wenn diese Erbringung oder Weitergabe mit einem Grenzübertritt von Personen verbunden ist.