Gesetze / VO (EG) Nr. 396/2005
VO (EG) Nr. 396/2005Art 50 Inkrafttreten
Stand: 02.10.2026
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Kapitel II, III und V gelten nach Ablauf von sechs Monaten nach der Veröffentlichung der letzten der Verordnungen zur Festlegung der Anhänge I, II, III und IV.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.