Gesetze / VO (EG) Nr. 396/2005
VO (EG) Nr. 396/2005Art 47 Bericht über den Stand der Durchführung dieser Verordnung
Stand: 02.10.2026
Spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über den Stand der Durchführung der Verordnung und gegebenenfalls geeignete Vorschläge vor.