Gesetze / VO (EG) Nr. 396/2005

VO (EG) Nr. 396/2005

Art 47 Bericht über den Stand der Durchführung dieser Verordnung

Stand: 02.10.2026

Spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über den Stand der Durchführung der Verordnung und gegebenenfalls geeignete Vorschläge vor.

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