Gesetze / VO (EG) Nr. 254/2000

VO (EG) Nr. 254/2000

Art 2

Stand: 02.10.2026

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung gilt ab 1. Januar 2000.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

←Art 1