Gesetze / VO (EG) Nr. 1893/2006
VO (EG) Nr. 1893/2006Art 5 Aufgaben der Kommission
Stand: 02.10.2026
Die Kommission gewährleistet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Verbreitung, Pflege und Förderung der NACE Rev. 2, indem sie insbesondere
a) Erläuterungen zur NACE Rev. 2 abfasst, aktualisiert und veröffentlicht,
b) Anleitungen zur Einordnung statistischer Einheiten gemäß der NACE Rev. 2 erstellt und veröffentlicht,
c) Korrespondenztabellen für die Entsprechungen zwischen der NACE Rev. 1.1 und der NACE Rev. 2 und zwischen der NACE Rev. 2 und der NACE Rev. 1.1 veröffentlicht und
d) auf eine Verbesserung der Kohärenz mit anderen Sozial- und Wirtschaftsklassifikationen hinarbeitet.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 5 VO (EG) Nr. 1893/2006 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.