Gesetze / VO (EG) Nr. 1893/2006

VO (EG) Nr. 1893/2006

Art 2 NACE Rev. 2

Stand: 02.10.2026

1. Die NACE Rev. 2 besteht aus:

a) einer ersten Ebene, deren Positionen mit einem alphabetischen Kode gekennzeichnet sind (Abschnitte);

b) einer zweiten Ebene, deren Positionen mit einem zweistelligen numerischen Kode gekennzeichnet sind (Abteilungen);

c) einer dritten Ebene, deren Positionen mit einem dreistelligen numerischen Kode gekennzeichnet sind (Gruppen); und

d) einer vierten Ebene, deren Positionen mit einem vierstelligen numerischen Kode gekennzeichnet sind (Klassen).

2. Die NACE Rev. 2 ist in Anhang I wiedergegeben.

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