Gesetze / VO (EG) Nr. 1893/2006
VO (EG) Nr. 1893/2006Art 2 NACE Rev. 2
Stand: 02.10.2026
1. Die NACE Rev. 2 besteht aus:
a) einer ersten Ebene, deren Positionen mit einem alphabetischen Kode gekennzeichnet sind (Abschnitte);
b) einer zweiten Ebene, deren Positionen mit einem zweistelligen numerischen Kode gekennzeichnet sind (Abteilungen);
c) einer dritten Ebene, deren Positionen mit einem dreistelligen numerischen Kode gekennzeichnet sind (Gruppen); und
d) einer vierten Ebene, deren Positionen mit einem vierstelligen numerischen Kode gekennzeichnet sind (Klassen).
2. Die NACE Rev. 2 ist in Anhang I wiedergegeben.