Gesetze / VO (EG) Nr. 1893/2006
VO (EG) Nr. 1893/2006Art 12 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98
Stand: 02.10.2026
Die Verordnung (EG) Nr. 1165/98 wird wie folgt geändert:
1) Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„1. Diese Verordnung gilt für alle marktwirtschaftlichen Tätigkeiten der Abschnitte B bis N und P bis S der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).“
2) In Artikel 17 werden folgende Buchstaben angefügt:
„k) das erste Basisjahr, das für Zeitreihen gemäß der NACE Rev. 2 anzuwenden ist;
l) für Zeitreihen vor 2009, die gemäß der NACE Rev. 2 zu übermitteln sind, die Gliederungstiefe, die Form, den ersten Berichtszeitraum und den Berichtszeitraum.“
3) Die Anhänge werden nach Maßgabe des Anhangs III der vorliegenden Verordnung geändert.