Gesetze / VO (EG) Nr. 183/2005
VO (EG) Nr. 183/2005Art 20 Ausarbeitung, Verbreitung und Anwendung von Leitlinien
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-183-2005/20#abs-1 (1) Die Kommission fördert die Ausarbeitung von Leitlinien der Gemeinschaft für eine gute Verfahrenspraxis im Futtermittelsektor sowie für die Anwendung der HACCP-Grundsätze gemäß Artikel 22.
Wenn erforderlich, fördern die Mitgliedstaaten die Ausarbeitung einzelstaatlicher Leitlinien gemäß Artikel 21.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-183-2005/20#abs-2 (2) Die zuständigen Behörden fördern die Verbreitung und die Anwendung sowohl von einzelstaatlichen als auch von gemeinschaftlichen Leitlinien.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-183-2005/20#abs-3 (3) Es ist den Futtermittelunternehmern freigestellt, diese Leitlinien anzuwenden.