Gesetze / VO (EG) Nr. 183/2005

VO (EG) Nr. 183/2005

Art 20 Ausarbeitung, Verbreitung und Anwendung von Leitlinien

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-183-2005/20#abs-1 (1) Die Kommission fördert die Ausarbeitung von Leitlinien der Gemeinschaft für eine gute Verfahrenspraxis im Futtermittelsektor sowie für die Anwendung der HACCP-Grundsätze gemäß Artikel 22.

Wenn erforderlich, fördern die Mitgliedstaaten die Ausarbeitung einzelstaatlicher Leitlinien gemäß Artikel 21.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-183-2005/20#abs-2 (2) Die zuständigen Behörden fördern die Verbreitung und die Anwendung sowohl von einzelstaatlichen als auch von gemeinschaftlichen Leitlinien.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-183-2005/20#abs-3 (3) Es ist den Futtermittelunternehmern freigestellt, diese Leitlinien anzuwenden.

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