Art 17 Rechtsmittel
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1610-96/17#abs-1 (1) Gegen die Entscheidungen, die von der in Artikel 9 Absatz 1 genannten Behörde oder von der in Artikel 15 Absatz 2 genannten Stelle in Anwendung dieser Verordnung getroffen wurden, können die gleichen Rechtsmittel eingelegt werden, die nach einzelstaatlichen Rechtsvorschriften gegen entsprechende Entscheidungen auf dem Gebiet nationaler Patente vorgesehen sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1610-96/17#abs-2 (2) Gegen die Entscheidung der Erteilung des Zertifikats kann ein Rechtsmittel eingelegt werden, das darauf abzielt, die Laufzeit des Zertifikats zu berichtigen, falls der gemäß Artikel 8 in der Zertifikatsanmeldung enthaltene Zeitpunkt der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft unrichtig ist.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu Art 17 VO (EG) Nr. 1610/96 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 20.12.2017 – C-492/16Zitiert von 6
- EuGH, 26.02.2002 – C-127/00
- EuGH, 11.12.2003 – C-127/00Zitiert von 21
- BPatG, 15.03.2007 – 3 Ni 23/06
- BPatG, 27.03.2000 – 15 W (pat) 26/98
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.