Gesetze / VO (EG) Nr. 141/2000
VO (EG) Nr. 141/2000Art 10 Allgemeiner Bericht
Stand: 02.10.2026
Die Kommission veröffentlicht vor dem 22. Januar 2006 einen allgemeinen Bericht über die bei der Anwendung dieser Verordnung gewonnenen Erfahrungen, in dem auch der hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit erzielte Nutzen dargelegt wird.