Gesetze / VO (EG) Nr. 1393/2007
VO (EG) Nr. 1393/2007Art 22 Datenschutz
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1393-2007/22#abs-1 (1) Die Empfangsstelle darf die nach dieser Verordnung übermittelten Informationen — einschließlich personenbezogener Daten — nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie übermittelt wurden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1393-2007/22#abs-2 (2) Die Empfangsstelle stellt die Vertraulichkeit derartiger Informationen nach Maßgabe ihres nationalen Rechts sicher.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1393-2007/22#abs-3 (3) Die Absätze 1 und 2 berühren nicht das Auskunftsrecht von Betroffenen über die Verwendung der nach dieser Verordnung übermittelten Informationen, das ihnen nach dem einschlägigen nationalen Recht zusteht.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1393-2007/22#abs-4 (4) Die Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG bleiben von dieser Verordnung unberührt.