Gesetze / VO (EG) Nr. 1393/2007

VO (EG) Nr. 1393/2007

Art 22 Datenschutz

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1393-2007/22#abs-1 (1) Die Empfangsstelle darf die nach dieser Verordnung übermittelten Informationen — einschließlich personenbezogener Daten — nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie übermittelt wurden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1393-2007/22#abs-2 (2) Die Empfangsstelle stellt die Vertraulichkeit derartiger Informationen nach Maßgabe ihres nationalen Rechts sicher.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1393-2007/22#abs-3 (3) Die Absätze 1 und 2 berühren nicht das Auskunftsrecht von Betroffenen über die Verwendung der nach dieser Verordnung übermittelten Informationen, das ihnen nach dem einschlägigen nationalen Recht zusteht.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1393-2007/22#abs-4 (4) Die Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG bleiben von dieser Verordnung unberührt.

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