Gesetze / VO (EG) Nr. 1186/2009

VO (EG) Nr. 1186/2009

Art 42

Stand: 02.10.2026

Die in Anhang I aufgeführten Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters können ohne Rücksicht auf ihren Empfänger und ihren Verwendungszweck unter Befreiung von Eingangsabgaben eingeführt werden.

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