Gesetze / VO (EG) Nr. 1073/2009

VO (EG) Nr. 1073/2009

Art 31 Inkrafttreten

Stand: 02.10.2026

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 4. Dezember 2011 mit Ausnahme des Artikels 29, der ab dem 4. Juni 2010 gilt.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

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