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Art 31 VO (EG) Nr. 1073/2009 — Inkrafttreten

VO (EG) Nr. 1073/2009

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 4. Dezember 2011 mit Ausnahme des Artikels 29, der ab dem 4. Juni 2010 gilt.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.