Gesetze / VO (EG) Nr. 1060/2009

VO (EG) Nr. 1060/2009

Art 23a Ausübung der in den Artikeln 23b bis 23d genannten Befugnisse

Stand: 02.10.2026

Die der ESMA oder Bediensteten der ESMA oder sonstigen von ihr bevollmächtigten Personen nach den Artikeln 23b bis 23d übertragenen Befugnisse dürfen nicht genutzt werden, um die Offenlegung von Informationen oder Unterlagen zu verlangen, die einem Rechtsprivileg unterliegen.

←Art 23 →Art 23b